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Vision

 

Die Stadt Hennef mit knapp 50.000 Einwohner:innen ist eine vergleichsweise junge Stadt. 18,2 Prozent der Menschen sind jünger als 18 Jahre (Stand 31. Dezember 2023). Das Durchschnittsalter liegt bei rund 44 Jahren, damit ist Hennef nach wie vor eine der jüngsten Städte in der Region.

 

Als Bürger der Stadt Hennef wollen wir mit der Kinder- und Jugendstiftung Hennef einen aktiven Beitrag leisten, um sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen unserer Stadt die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.

Mission

 

Die Kinder- und Jugendstiftung Hennef wurde 2005 von Bürgern der Stadt gegründet, die mit großem Engagement im Vorstand der Stiftung tätig sind. Der Vorstand – bestehend u.a. aus Sonder- und Sozialpädagog:innen, einem Kinderarzt und anderen Professionen aus Kultur und Wirtschaft – lässt seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen in die Projekte der Stiftung einfließen. Er besteht mittlerweile aus 12 Mitgliedern, die sich ausschließlich ehrenamtlich für die Stiftung und ihre Projekte engagieren.
Außerdem fördern wir lokale Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Initiativen oder Einrichtungen [mehr].

Die Kinder- und Jugendstiftung Hennef ist als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts seit dem 24. November 2005 von der Bezirksregierung Köln als rechtsfähig anerkannt. Darin engagieren sich ehrenamtlich Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

 

Die KiJu Hennef ist seit Oktober 2010 als freier Träger der Jugendhilfe in Hennef anerkannt.
Zum Eintrag im Stiftungsverzeichnis für das Land NRW

Ich engagiere mich bei der KiJu, weil gute Entwicklungschancen von Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen seit 35 Jahren den Mittelpunkt meines beruflichen Lebens darstellen.”

 

Dr. Wilhelm Thiele, 1. Vorsitzender

10 Merkmale einer Bürgerstiftung

 

Verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen der 56. Jahrestagung im Mai 2000:

 

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

 

  1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
  2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
  3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
  5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
  7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des  gesellschaftlichen Engagements.
  8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
  9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

(Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen www.stiftungen.org)